Gesamterneuerungswahlen in die Behörden der katholischen Kirchgemeinde Hägglingen
Amtsperiode 2023 - 2026
Die laufende Amtsperiode 2019 – 2022 endet per 31. Dezember 2022. Die Kirchenpflege hat den ersten Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der nächsten Amtsperiode 2023 – 2026 auf Sonntag, 25. September 2022 angesetzt.
An der Urne werden folgende Ämter gewählt:
• die Mitglieder der Kirchenpflege
• das Präsidium der Kirchenpflege
• das Mitglied in der Synode
• der Pfarrer des Pastoralraumes
Die Mitglieder der Finanzkommission und die Stimmenzähler werden an der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2022 gewählt.
Zum Ende der laufenden Amtsperiode haben folgende Personen ihren Rücktritt mitgeteilt:
• Georg Mathis, Mitglied Finanzkommission
• Beatrice Geissmann Jefferson, Mitglied Kirchenpflege
• Fabian Gadola, Stimmenzähler
Wir danken diesen drei Amtsinhabern bereits heute für ihre in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit.
Die übrigen Amtsinhaber stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Wiederwahl: Gemäss Art. 3 Abs. 1-3 des Organisationsstatuts (OS) sind alle katholischen Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Aargau, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, stimm- und wahlberechtigt. Vorbehalten bleiben die besonderen Ausschlussgründe nach staatlichem Recht. Unter den gleichen Voraussetzungen sind katholische Ausländerinnen und Ausländer stimm- und wahlberechtigt, sofern sie die Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung besitzen. Weitere Wahlvorschläge können bis zum 12. August 2022, 12 Uhr, von zehn Stimmberechtigten beim Sekretariat des Pfarramtes mit den entsprechenden Formularen eingereicht werden. Die Formulare können beim Sekretariat bezogen werden.
Wahlbüro Finanzkommission katholische Kirchgemeinde Hägglingen
Veröffentlichung der Beschlüsse der Kath. Kirchgemeindeversammlung
vom 28. November 2021
Die Kirchgemeindeversammlung wurde von 56 Stimmberechtigten besucht. Sämtliche gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, das von 20% der 858 Stimmberechtigten, innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden kann. (Gemäss Art. 32 des Organisationsstatutes der Röm.-Kath. Landeskirche des Kantons Aargau).
Referendumsfrist: 31. Dezember 2021
Ø Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 22. November 2020 - genehmigt
Ø Passation der Rechnung 2020 - genehmigt
Ø Kreditantrag «Anschluss an Heizung Landi» - genehmigt
Ø Budget 2022 mit Steuerfuss 20% (wie bisher) - genehmigt
Kirchenpflege Hägglingen
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Ergebnisse der Ersatzwahlen in die Behörden der katholischen
Kirchgemeinde Hägglingen vom 28.11.2021 für den Rest der Amtsperiode 2019 – 2022
Wahl von 1 Mitglied der Kirchenpflege
Gewählt ist:
Bei solchen Wahlgeschäften besteht kein fakultatives Referendum. Gemäss Artikel 28 der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen der Römisch- Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau kann jede und jeder Stimmberechtigte bis spätestens drei Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses der Wahl, unter Angabe der Gründe, den Kirchenrat um Prüfung und Nachzählung der Wahl- oder Stimmzettel ersuchen.
Finanzkommission kath. Kirchgemeinde Hägglingen
Kunstführer
Der neue Kunstführer über unsere schöne Kirche St. Michael kann ab sofort im Pfarreisekretariat bezogen werden. Kosten: Fr. 14.00
Kranken- oder Hauskommunion
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit unserem Pastoralassistenten Hans-Peter Stierli oder mit dem Sekretariat auf.